Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Holz Woschitz OG
Hauptplatz 3, 7372 Karl, Österreich
Inhaber: Martin Woschitz, Sebastian Woschitz
Website: www.holz-woschitz.at
Stand: Februar 2026
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen des Unternehmens Holz Woschitz OG (nachfolgend „Verkäufer“) gegenüber Verbrauchern (§ 1 KSchG) und Unternehmern (§ 1 UGB), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, Lieferung der Ware oder Rechnungsstellung zustande.
2.3. Mündliche oder telefonische Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung (auch per E-Mail).
3. Preise
3.1. Alle angegebenen Preise verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – in Euro (€) ab Lager 7372 Karl, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie allfälliger Verpackungs-, Transport- oder sonstiger Nebenkosten.
3.2. Für Verbraucher (§ 1 KSchG) gelten alle Preise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Preisangaben für Unternehmer (§ 1 UGB) verstehen sich netto.
3.3. Wird im Angebot kein Preis vereinbart, gilt der am Tag der Lieferung übliche Preis als vereinbart, sofern kein Verbrauchergeschäft vorliegt.
4. Kostenvoranschläge
4.1. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
4.2. Erhöhen sich nach Erstellung eines Kostenvoranschlags die Gesamtkosten der Ausführung um mehr als 15 %, wird der Kunde hiervon unverzüglich verständigt.
4.3. Betrifft die Kostensteigerung nur einzelne Positionen, die für die Gesamtleistung nicht wesentlich sind, bleibt der Vertrag unberührt.
4.4. Der Kunde kann in einem solchen Fall innerhalb einer angemessenen Frist – mindestens jedoch binnen 7 Tagen nach Verständigung – vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt kein Rücktritt, gilt die Kostenüberschreitung als genehmigt.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.2. Akzeptierte Zahlungsmittel sind Barzahlung, Kartenzahlung, Überweisung oder Zahlung auf Rechnung (nach Vereinbarung).
5.3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen:
– gegenüber Verbrauchern (§ 1333 ABGB) 4 % p.a.
– gegenüber Unternehmern (§ 456 UGB) 9,2 Prozentpunkte über dem von der Österreichischen Nationalbank (OeNB) veröffentlichten Basiszinssatz.
5.4. Der Verkäufer ist berechtigt, zusätzlich zum offenen Betrag auch entstandene Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen.
5.5. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die dem Verkäufer entstandenen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, insbesondere die Kosten eines eingeschalteten Inkassoinstitutes gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie – bei selbst betriebenem Mahnwesen – € 20,- pro erfolgter Mahnung. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden infolge Nichtzahlung, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug, zu ersetzen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Verkäufers.
6.2. Der Käufer darf die Ware vor vollständiger Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Wird die Ware verarbeitet oder mit anderen Materialien verbunden, entsteht Miteigentum des Verkäufers am neuen Produkt.
6.3. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.
7. Lieferung, Abholung und Gefahrübergang
7.1. Lieferungen erfolgen grundsätzlich innerhalb Österreichs. Lieferungen außerhalb Österreichs sind möglich, erfolgen jedoch nur nach individueller Vereinbarung und können mit zusätzlichen Transport- oder Abwicklungskosten verbunden sein.
7.2. Der Käufer kann die Ware auch selbst am Lager in 7372 Karl abholen (Selbstabholung). In diesem Fall trägt der Käufer die Verantwortung für die ordnungsgemäße Verladung und Transportsicherung.
7.3. Gefahrenübergang bei Unternehmern (B2B):
Bei Lieferungen an Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Transporteur oder – bei Eigenlieferung – mit Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferort auf den Käufer über.
7.4. Gefahrenübergang bei Verbrauchern (B2C):
Bei Lieferungen an Verbraucher geht die Gefahr erst mit tatsächlicher Übergabe der Ware an den Verbraucher über. Beauftragt der Verbraucher selbst einen Transporteur, geht die Gefahr bereits mit Übergabe an diesen Transporteur auf den Verbraucher über.
7.5. Lieferfristen, Teillieferungen und Leistungsstörungen:
Die angegebenen Lieferfristen sind freibleibend, das heißt ohne rechtliche Bindung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde.
Schadenersatzansprüche aller Art, die unter Berufung auf Lieferfristen geltend gemacht werden, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Der Käufer ist nicht berechtigt, Teillieferungen zurückzuweisen, sofern diese für ihn zumutbar sind.
Kann ein vereinbarter Liefertermin aufgrund höherer Gewalt, Mangels an Roh- oder Hilfsstoffen, unvorhersehbarer Störungen des Betriebes des Verkäufers oder der Betriebe seiner Lieferanten nicht eingehalten werden, ist der Verkäufer berechtigt, eine angemessene Nachfrist für die Lieferung zu bestimmen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Käufer daraus Schadenersatzansprüche zustehen.
7.6. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer bzw. Werkbesteller jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm daraus ein Rücktrittsrecht oder Schadenersatzansprüche zustehen.
7.7. Abladen der Ware:
Das Abladen der Ware ist grundsätzlich nicht geschuldet und bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Ist das Abladen vereinbart, umfasst dies ausschließlich das Abstellen der Ware unmittelbar neben dem Lieferfahrzeug (LKW).
Der Kunde hat für eine geeignete Abstellfläche zu sorgen. Erfolgt die Entladung durch den Verkäufer oder einen von ihm beauftragten Dritten, werden die hierfür anfallenden Kosten (z. B. Krangebühren) sowie darüberhinausgehende Leistungen gesondert verrechnet.
7.8. Annahmeverzug (rechtssichere Fassung)
Befindet sich der Vertragspartner in Annahmeverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners einzulagern. Für die Dauer der Einlagerung wird eine Lagergebühr von EUR 3,- pro m³ und Tag, jedoch maximal EUR 30,- pro Woche, verrechnet. Der Verkäufer ist weiters berechtigt, gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen oder – nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
Gegenüber Unternehmern (§ 1 UGB) gilt für den Fall des Rücktritts zusätzlich eine Konventionalstrafe in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages als vereinbart.
Gegenüber Verbrauchern (§ 1 KSchG) werden im Falle des Rücktritts keine Konventionalstrafen, sondern ausschließlich die tatsächlich entstandenen Kosten (insbesondere Lager-, Transport- und Manipulationskosten sowie ein allfälliger Wertverlust der Ware) verrechnet.
8. Haftung
8.1. Der Verkäufer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
8.2. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
8.3. Bei Verbrauchern gilt die Haftungsbeschränkung nur, soweit keine Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) oder Personenschäden betroffen sind.
8.4. Der Verkäufer weist darauf hin, dass keinerlei Planungsleistungen Vertragsbestandteil sind und solche Leistungen nicht vom Verkäufer erbracht werden.
Für die Querschnittsdimensionierung, die Standsicherheit sowie sämtliche Planungsleistungen ist vom Käufer eine entsprechend befugte Fachkraft (z. B. Statiker) heranzuziehen.
Für Planungsfehler übernimmt der Verkäufer keine Haftung und keine Gewährleistung, soweit gesetzlich zulässig.
9. Gewährleistung
9.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen gemäß österreichischem Recht.
9.2. Holz ist ein Naturprodukt – Abweichungen in Farbe, Struktur, Maserung oder Form sind naturbedingt und stellen keinen Mangel dar, sofern sie handelsüblich sind.
9.3. Für Unternehmer (§ 1 UGB) gilt: Offensichtliche Mängel sind binnen 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
9.4. Für Verbraucher (§ 1 KSchG) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen; eine gesonderte Rügepflicht besteht nicht.
9.5. Bei berechtigten Mängeln steht dem Käufer primär Verbesserung oder Ersatzlieferung zu. Erst wenn diese unmöglich oder unzumutbar ist, kann Preisminderung oder Vertragsauflösung verlangt werden.
10. Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen
10.1. Erfolgt der Vertragsabschluss ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail oder Telefon), steht Verbrauchern ein 14-tägiges Rücktrittsrecht gemäß §§ 11 ff FAGG zu.
10.2. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag der Warenübernahme durch den Verbraucher.
10.3. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung (z. B. per E-Mail oder eingeschriebenem Brief).
10.4. Im Falle eines Rücktritts trägt der Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung oder Rückholung der Ware, sofern der Verkäufer den Verbraucher vor Vertragsabschluss darüber informiert hat.
10.5. Der Verkäufer kann die Rückzahlung des Kaufpreises verweigern, bis die Ware wieder eingelangt ist oder der Verbraucher den Nachweis über die Rücksendung erbringt.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung und Rechnungslegung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf www.holz-woschitz.at/datenschutz.
12. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht
12.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Verkäufers sowie für die Gegenleistung des Käufers (insbesondere die Zahlung des Kaufpreises) ist – sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – der Sitz des Unternehmens Holz Woschitz OG, Hauptplatz 3, 7372 Karl, Österreich.
12.3. Sofern im Einzelfall ein abweichender Leistungsort ausdrücklich vereinbart wird (z. B. Lieferung an eine bestimmte Baustelle, ein Lager, ein Grundstück oder einen sonst konkret bezeichneten Ort), gilt dieser ausschließlich als Leistungsort, ohne dass sich dadurch der vereinbarte Erfüllungsort für die Gegenleistung ändert.
12.4. Für Verträge mit Unternehmern (§ 1 UGB) gilt – sofern gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Verkäufers (7372 Karl) als Gerichtsstand.
12.5. Für Verbraucher (§ 1 KSchG) gelten die gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstände, insbesondere jener am Wohnsitz des Verbrauchers (§ 14 KSchG).
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Holz Woschitz OG
Hauptplatz 3 · 7372 Karl · Österreich
Tel.: 02617 / 2256 · E-Mail: info@holz-woschitz.at
Website: www.holz-woschitz.at